17. Mai 2024 |
Weigert sich ein Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber vorgegebene Arbeitsschutzkleidung zu tragen, muss er mit der Kündigung rechnen. Das zeigt ein aktueller Fall vor dem Arbeitsgericht Solingen, bei dem sich ein Beschäftigter weigerte, eine rote Hose anzuziehen und stattdessen immer wieder mit einer schwarzen Hose bei der Arbeit erschien. [...]
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