Die JAV ist ein Hilfsorgan des Betriebsrats bzw. Personalrats. Sie vertritt die besonderen Belange und Interessen der Jugendlichen (unter 18 Jahren) und der zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Praktikanten, Werkstudenten) im Betrieb. Vor allem wacht die JAV darüber, dass die zugunsten der Jugendlichen und Auszubildenden geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Betriebsrat und Personalrat sind gesetzlich verpflichtet, die JAV zu unterstützen. Diese hat keine eigenen Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber, ist aber berechtigt, an den Sitzungen des Betriebsrats teilzunehmen und dort antrags- und stimmberechtigt, soweit es um die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb geht. Mitglieder der JAV sind wie Betriebsratsmitglieder vor Nachteilen aufgrund ihres Ehrenamtes geschützt (§ 78 BetrVG), zudem sind JAV-Mitglieder besonders davor geschützt, nach erfolgreicher Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen zu werden (§ 78a BetrVG). Die JAV muss Anregungen und Beschwerden von Jugendlichen und Auszubildenden entgegennehmen und auf die entsprechende Erledigung hinzuwirken und die Integration ausländischer Jugendlicher und Auszubildender, ggf. durch die Beantragung von förderlichen Maßnahmen beim Betriebsrat, fördern. |
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